AGB Abazis-Reinigung-Hauswartung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)         

               Stand: 01. März 2021


1. Vertrag

o   Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben.

o   Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung Von Abazis-Reinigung-Hauswartung
o   Abazis-Reinigung-Hauswartung darf die allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden
Vertragspartner besonders informiert werden müssen.
  Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.

2. Pflichten (Abazis-Reinigung-Hauswartung)


o   Abazis-Reinigung-Hauswartung verpflichtet sich, die mit dem Kunden
vereinbarten Leistungen vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu
erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von
Mitarbeitern von Abazis-Reinigung-Hauswartung versursacht werden,
haftet Abazis-Reinigung-Hauswartung.
o   Abazis-Reinigung-Hauswartung haftet ausschliesslich für die mit dem
Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau,
Verspätungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von
Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, wird von Abazis-Reinigung-Hauswartung nicht gehaftet.
o   Abazis-Reinigung-Hauswartung kann jederzeit von einem Vertrag
zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder
im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt
werden kann.


3. Pflichten Vertragspartner


o   Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der
vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen
rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor Leistungserbringung zur
Verfügung zu stellen.
o   Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen
dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu
erbringenden Leistung durch Abazis-Reinigung-Hauswartung, haftet der
o   Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages. Abazis-Reinigung-Hauswartung ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende
Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen.
o   Sollte durch die Leistungserbringung von Abazis-Reinigung-Hauswartung
in irgendeiner Weise geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den
Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der
Vertragspartner.


4. Gewährleistung


o   Die durch Abazis-Reinigung-Hauswartung erbrachten Leistungen sind
vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens
jedoch nach 6 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort
innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden.
o   Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von Abazis-Reinigung-Hauswartung entweder durch gemeinsam vereinbarte
Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund
der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt.
o   Die Gewährleistungspflicht Von Abazis-Reinigung-Hauswartung entfällt,
wenn der Vertragspartner die von Abazis-Reinigung-Hauswartung
erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verändert, umgestaltet
oder kaputt macht.


5. Verrechnung ,Preise ,Preisbasis ,der Leistung

 

Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen dem Kunden und
Abazis-Reinigung-Hauswartung festgelegt. Abazis-Reinigung-Hauswartung wird mit der Auftragserteilung gemäss gemachter
Offerte mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragt. Es werden nur Dienstleistungen gemäss Offerte durchgeführt. Preisbasis für die Offerte sind Wohnfläche (qm), Zimmeranzahl sowie angegebene
Zusatzleistungen. Abazis-Reinigung-Hauswartung behält sich das Recht vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale in folgenden Fällen zu verlangen:
o   Entfernungen von Kleberrückstände an Fensterrahmen, Türen und Wänden.
o   Fliesenreinigung mit einem Dampfreiniger.
o   Nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen, Trockner, Fenster usw.
o   bei einer Raucherwohnung, übermässigen Kleberesten, extreme Verschmutzungen durch Haustiere usw.
o   bei starken Verschmutzungen der Küche, der Küchengeräte, Badezimmer, Fenster, Storen usw.
Bei stärkeren Verschmutzungen, muss eine Anzahlung in Höhe von 50% vom offerierten Preis zzgl.
Zusatzpauschale als Garantie vor Reinigungsbeginn in bar gegen Quittung an das Reinigungspersonal vor
Ort geleistet werden. Falls dies nicht der Fall ist, der Kunde nicht auffindbar ist oder sich nicht meldet, wird der Auftrag seitens Abazis-Reinigung-Hauswartung abgelehnt. Jegliche Verpflichtungen und Haftungen werden von Abazis-Reinigung-Hauswartung abgelehnt.

 



6. Zahlungskonditionen

 


Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart am selben Tag, nach beenden der
Reinigungsarbeiten vom Kunden an Abazis-Reinigung-Hauswartung gegen Quittung, welche als Abnahmegarantie gilt, in BAR zu entrichten.
WICHTIG!
Bei nicht Bezahlung gemäss Abmachung, behält sich Abazis-Reinigung-Hauswartung vor, für die Rechnungsstellung und den Mehraufwand eine Zusatzgebühr zu verrechnen. Mindestens CHF 50.- zzgl. 8.1% MwSt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich Abazis-Reinigung-Hauswartung vor, dem Kunden Mahnspesen von 15% des ausstehenden Betrages (min. 50.- sFr.) zu berechnen. Bei gestellten Rechnungen von Abazis-Reinigung-Hauswartung dürfen keine Abzüge ohne schriftliches Einverständnis vorgenommen werden.
Ebenfalls behält sich Abazis-Reinigung-Hauswartung vor bis zur Begleichung der Zahlung einen Schlüssel als Absicherung für die Zahlung zu behalten. Jegliche Mehrkosten, die durch den Versand der Schlüssel per Einschreiben an die Verwaltung oder den Kunden, entstehen, werden dem Kunden weiterverrechnet. Bei Vorauszahlungen, welche nicht vor Reinigungsbeginn an Abazis-Reinigung-Hauswartung entrichtet worden sind (Barzahlung oder per Bank), behält sich Abazis-Reinigung-Hauswartung vor, den Auftrag abzulehnen und nicht auszuführen oder erst nach Zahlungseingang auszuführen.


7. Kündigung


o   Ein Auftrag kann grundsätzlich innerhalb von 8 Tagen mit
eingeschriebenem Brief oder E-Mail gekündigt werden.
o   Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner
von Abazis-Reinigung-Hauswartung 40% des Auftragsvolumens.
o   Aufträge, die innerhalb von weniger als 8 Tagen auszuführen sind, können
nicht gekündigt werden, es sei denn die Leistungserbringung kann ohne
Beeinflussung von Abazis-Reinigung-Hauswartung nicht mehr erbracht
werden.
o   Besteht ein längerfristiger Vertrag für mehrere regelmässig zu erbringende
Leistungen, kann dieser jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt
werden, es sei denn, die beiden Vertragspartner haben eine andere
schriftliche Vereinbarung getroffen, die im Vertrag entsprechend vermerkt
ist.
o   Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
o   Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder Abazis-Reinigung-Hauswartung nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen
innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.


8. Gerichtsstand


o   Gerichtsstand der Abazis-Reinigung-Hauswartung ist Amriswil. Abazis-Reinigung-Hauswartung kann jedoch ihre Ansprüche auch bei den
Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend
machen. Ein möglicher ausschliesslicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Es
gilt das Schweizerische Recht.

 

Abazis-Reinigung-Hauswartung Lohstrasse,2

8580 Amriswil

E- Mail: info@abazis-reinigung-hauswartung.ch

Telefon: +41 76 384 34 36

Website: www.abazis-reinigung-hauswartung.ch